Keine Ausstellung von Kinderreisepässen ab 01.01.2024
Meldung aus RheinsbergGemäß der Regelung des Inkrafttretens in Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Verlängerungen und Aktualisierungen sind jedoch nur bei noch gültigen Kinderreisepässen möglich.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.
Der Reisepass gestattet das visumfreie Einreisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.