Bannerbild | zur StartseiteRathaus, Königstr. 1a | Foto: Florian Kleinfenn | zur StartseiteMarina Wolfsbruch I Foto: C. Seefeld | zur StartseiteHafendorf | Foto: Fotostudio-Nord | zur StartseiteFoto: C. Seefeld | zur StartseiteGroßer Zechliner See | Foto: C. Seefeld | zur StartseiteFoto: C. Seefeld | zur StartseiteFoto: REG Petruschke-Juhre | zur StartseiteFoto: C. Seefeld | zur StartseiteRathaus, Königstr. 1a | Foto: Florian Kleinfenn | zur StartseiteSchlosskater Sheldon | Foto: C. Seefeld | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Keine Ausstellung von Kinderreisepässen ab 01.01.2024

Meldung aus Rheinsberg
Quelle: BMI (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Quelle: BMI

Gemäß der Regelung des Inkrafttretens in Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes wird der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 abgeschafft. 


Demnach dürfen Kinderreisepässe nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Verlängerungen und Aktualisierungen sind jedoch nur bei noch gültigen Kinderreisepässen möglich. 


Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. 


Der Reisepass gestattet das visumfreie Einreisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.


Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.