Beschwerde beim Presserat gegen die Tageszeitung taz erfolgreich
Die taz hat im April 2024 über die Geschehnisse rund um das Kurt-Tucholsky-Museum berichtet. Dabei wurde viel über die Stadt Rheinsberg und den Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow berichtet, aber eine Möglichkeit sich zu äußern gab es nicht. Das begründete die grün-links und linksalternative Tageszeitung taz gegenüber dem Presserat damit, dass mit den Kritikern ( Frau Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Freke Over) in einer Pressekonferenz über die Situation gesprochen werden konnte, aber keine Zeit mehr vorhanden war mit dem Bürgermeister zu sprechen, da der Artikel erscheinen sollte. Das führte dazu, dass in dem Zeitungsbericht zahlreiche grobe Fehler und Falschmeldungen vorhanden waren und der Artikel insgesamt sehr einseitig war. Einen Widerspruch den Bürgermeister mit falschen Vorwürfen zu kritisieren und dann nicht einmal anzuhören, erkennt die Tageszeitung nicht.
Der Presserat hat nach einer Beschwerde der Stadt Rheinsberg den Sachverhalt geprüft und ist im Oktober 2024 zum Ergebnis gekommen, dass der Zeitungsartikel gegen den Pressekodex und somit gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstößt. Ebenfalls wird gerügt, dass eine Möglichkeit der Stellungnahme bewusst nicht gewährt wurde. Die Berichterstattung war wertend.
Der Beschwerde der Stadt Rheinsberg wurde stattgegeben und eine Sanktion gegenüber der taz durch den Presserat einstimmig im Beschwerdeausschuss ausgesprochen.
Mit Bedauern nimmt die Stadt Rheinsberg zur Kenntnis, dass die taz den Zeitungsartikel nicht korrigiert. Es entsteht der Eindruck, dass diese Pressekampagne bewusst gesteuert worden ist und dabei der Wahrheitsgehalt nicht wichtig erschien.
Die Stadt Rheinsberg musste mehrere Beschwerden beim Presserat wegen Mängel in der journalistischen Arbeit und einseitiger Berichterstattung einreichen. Alle bisher eingereichten Beschwerden beim Presserat wurden stattgegeben.