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Neue Hundehalterverordnung im Land Brandenburg ab dem 01.07.2024

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Am 25.06.2024 hat das Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits am 01.07.2024 in Kraft getreten ist und im gesamten Land Brandenburg gilt. Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Kurzfassung:

  • Es gibt nur noch eine Unterteilung in (nichtgefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.

  • Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab 20 Kg bzw. 40 cm Widerristhöhe oder für gefährliche Hunde.

  • Es wurde zudem verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen sind, was in Rheinsberg bereits seit Jahren in der Stadtordnung geregelt ist.

  • Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.

  • Wegfall der sogenannten „Listenhunde“, die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung, also ab 01.07.2024, als nicht mehr gefährlich!

  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen und bestehen weiterhin.
     

Die neue Hundehalterverordnung finden Sie in der PDF-Datei unternachfolgendem Link.


https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/10595/dokument/16235

 

Bei weiteren Fragen zu den aktuellen Hundehalterregelungen können Sie sich gerne an Frau Rink unter: 033931 55-601 oder per E-Mail an: wenden.