Sachstand vom 03.06.2024 zu den Verhandlungen Trägerschaftswechsel Kurt-Tucholsky-Museum
Die dritte Verhandlungsrunde zwischen der Stadt Rheinsberg und dem Landkreis OPR hat am 29.05.2024 in Rheinsberg im Zusammenhang mit einer möglichen Übertragung des Kurt-Tucholsky-Museums stattgefunden.
Der Landkreis OPR hat nicht einen einzigen Vorschlag der Stadt Rheinsberg übernommen. Gleichzeitig wurde der Stadt Rheinsberg eine Frist bis Freitag vor der Kommunalwahl gesetzt. Aus diesem Grund wurde nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung eine kurzfristige Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg am 06.06.2024 einberufen.
Ohne erneute Beratung kann keine Entscheidung getroffen werden. Dabei sind die Handlungsaufträge der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg in den Verhandlungen dargestellt und erörtert worden. Es geht unter anderem um folgende Punkte, die noch vertraglich festgelegt werden müssen:
Die Standortsicherung des Museums und Verwaltungssitzes in Rheinsberg
Die Mitbestimmung der Stadt Rheinsberg bei wesentlichen Angelegenheit des Kurt-Tucholsky-Museums, wenn die Stadt Rheinsberg sich mit einer Festsumme in Höhe von 85.000 € jährlich beteiligen soll.
Die Beauftragung eines Gutachten, um die städtische Sammlung zu bewerten. Der Vorschlag ist, dass die Kosten je zur Hälfte getragen werden.
Bedauerlicherweise wurde der Wunsch der Stadt Rheinsberg nicht erfüllt, dass der Landrat Reinhardt selbst an den Verhandlungen teilnimmt.
Das die Kreisverwaltung mittlerweile Pressemitteilungen herausgibt zur Zustellung eines Briefes verwundert. Von Seiten der Stadt Rheinsberg wird das Innenministerium anfragt werden, ob der Landkreis OPR gegen das Zurückhaltungsgebot vor Wahlen verstoßen hat. Vom Landrat beziehungsweise vom Landkreis OPR wird sich eine ähnliche Transparenz gewünscht, wenn es um die Verträge zu den Flüchtlingsunterbringungen und den zahlreichen Klageverfahren des Landkreises OPR gegen die Presse geht.