Richter ohne Robe - Schöffen gesucht
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen für die ab 1. Januar 2024 beginnende fünfjährige Amtszeit gewählt. In der Stadt Rheinsberg sind insgesamt 14 Personen aufgerufen, am Amts- bzw. Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung schlägt die Kandidaten vor, aus denen der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen wählt.
Sie können sich um dieses Ehrenamt bewerben, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsangehörigkeit,
- Hauptwohnsitz in der Stadt Rheinsberg (bzw. in den Orts-/Gemeindeteilen),
- Alter am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre.
Als Schöffe (auch ehrenamtlicher Richter genannt) wirken Sie bei den mündlichen Verhandlungen und bei der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Aus diesem Grund sollen die Bewerber neben den vorgenannten formalen Kriterien vor allem bestimmte Grundfähigkeiten besitzen, die notwendig sind, um über andere Menschen qualifiziert urteilen zu können:
- Neben Menschenkenntnis und Lebenserfahrung sollen Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
- Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
- Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen und sollte in der Lage sein, Objektivität und Unvoreingenommenheit auch in schwierigen Situationen zu bewahren.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 31. März 2023 bei der
Stadt Rheinsberg, Seestraße 21, 16831 Rheinsberg
Mail:
Tel.: 033931 55-101
Fax: 033931 55-250
um das Schöffenamt per Post, Fax oder E-Mail bewerben. Ein entsprechendes Bewerbungsformular steht Ihnen nachstehend zum Download zur Verfügung. Eine Zusendung des Formulars ist ebenso möglich. Hierzu können Sie sich gern an Frau Rumpel, Tel. 033931 55-101, E-Mail: wenden.
Weitere Informationen und Wissenswertes zur Schöffenwahl 2023 erhalten Sie unter: www.schoeffenwahl.de