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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht - Bewerbungsfrist bis 22. Mai 2023 verlängert

Meldung aus Rheinsberg
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht - Bewerbungsfrist bis 22. Mai 2023 verlängert (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht - Bewerbungsfrist bis 22. Mai 2023 verlängert

Für die neue Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit beim Amts- und Landgericht Neuruppin gesucht.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit kann sich jede/r Deutsche, der/die im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnt, bewerben. Weitere Voraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber haben bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr bereits vollendet und sind nicht älter als 69 Jahre.

Schöffinnen und Schöffen erhalten gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnisse, Fahrtkosten sowie Verdienstausfall.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte bis zum 22. Mai 2023 schriftlich oder telefonisch (Tel. 03391 / 688 - 5101 oder 03391/ 688 - 5153) an das Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Heinrich-Rau-Straße 27-30, 16816 Neuruppin.

Weitere Informationen über die Tätigkeit als Schöffin/Schöffe und über das Auswahlverfahren erhalten Sie hier