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Landratsamt scheitert auch vor dem Oberverwaltungsgericht

Meldung aus Rheinsberg
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Bild zur Meldung: Pixabay

Das Oberverwaltungsgericht Potsdam hat mit einer Entscheidung vom 29.09.2026 (OVG 12 S 83/26) die Beschwerde des Landkreises OPR gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam  abgewiesen. Der Kanal „Anständig bleiben“ bleibt weiterhin ein privater Kanal. Die Kosten sind durch den Landkreis OPR zu tragen.

 

Der Kanal „Anständig bleiben“ ist ein privater Kanal. Es ist festgestellt worden, dass sich auch ein Bürgermeister zu kommunalen Themen äußern darf. Mit dem Kanal „Rheinsberger Woche“ ist ein gesonderter Kommunikationskanal entstanden, der durch die Stadt Rheinsberg betrieben wird. Nunmehr ist höchstrichterlich ein Gestaltungsspielraum zur kommunalen Kommunikation entschieden worden. Diese richterliche Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Kommunen in der Bundesrepublik. Es ist nunmehr ein Rahmen geschaffen worden, wie Kommunikation gestaltet werden darf.

 

Die Stadt Rheinsberg begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Mit großer Verwunderung wird zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Potsdam sowie des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg durch den Landkreis OPR nicht veröffentlicht worden sind. Die Entscheidungen zuvor, wurden durch das Landratsamts unverzüglich veröffentlicht.

 

Die Kosten (Streitwert 5.000 €) sind laut Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes durch den Landkreis OPR zu tragen.  Die Kosten der ersten Instanz sind auch durch den Landkreis OPR zu tragen.

 

Die Stadt Rheinsberg sieht sich in der bisherigen Rechtsauffassung bestätigt. Die weiteren Verfahren, die durch Herrn Reinhardt und andere Mitarbeiter der Kreisverwaltung gegen die Stadt Rheinsberg angestrengt worden sind, dürften somit ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg haben.

 

Damit wurde eine grundsätzliche Rechtsentscheidung getroffen, die große Auswirkungen auf die zukünftige Kommunikation der Stadt Rheinsberg haben wird. Gleichzeitig ist dieser Fall von solch einer Bedeutung, dass die Rechtsentscheidung bereits bundesweite Aufmerksamkeit erlangt hat.

 

Der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg, Frank-Rudi Schwochow, sagt hierzu: „Es ist richtig Kritik zu äußern. Es ist trotz dieser Entscheidung bedenklich, wenn staatliche Institutionen mit Steuermitteln versuchen Kritik am eigenen Handeln zu untersagen. Ich hoffe, dass die jeweiligen Aufsichtsgremien diesen Fall überprüfen werden. Ich hoffe, dass der Kreistag dem Landrat Ralf Reinhardt zukünftig untersagt Klageverfahren zu führen. Wenn Bürger Angst haben müssen, durch den Landkreis OPR verklagt zu werden, wenn Kritik geäußert wird, widerspricht meinem Verständnis einer offenen demokratischen Gesellschaft.“