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Verwaltungsgericht erlässt vierte Entscheidung zu Gunsten der Stadt Rheinsberg

Meldung aus Rheinsberg
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Bild zur Meldung: Pixabay

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 03. September 2026 den Antrag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes abgelehnt bzw. das Verfahren wurde eingestellt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 M 17/26. Der Landkreis OPR hat die Kosten zu tragen.

 

Der Landkreis wollte erreichen, dass der Stadt Rheinsberg fünf Videos des Kanals „Anständig bleiben“ löscht. Weiterhin wurde geltend gemacht, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg nicht eingehalten sei. Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht Potsdam nicht gefolgt.

 

Die Stadt Rheinsberg sieht ihre bisherige Rechtsauffassung durch den erneuten Beschluss bestätigt.

 

Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow erklärt dazu:

„Es ist an das Zeit, dass der Landkreis OPR mit dem Landrat Ralf Reinhardt an der Spitze den Weg der juristsichen Auseinandersetzung verlässt. Immerhin werden hier nicht unerhebliche öffentliche Finanzmittel aufgewandt. Angesichts der schlechten finanziellen Situation des Landkreises OPR sollte dringend umgesteuert werden. Das Angebot eines Mediationsverfahren zwischen dem Landkreis OPR und der Stadt Rheinsberg habe ich mehrfach vorgeschlagen. Leider wurde solch ein Gespräch bisher stets durch das Landratsamt abgelehnt.“