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Verwaltungsgericht entscheidet erneut zu Gunsten der Stadt Rheinsberg

Meldung aus Rheinsberg
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Bild zur Meldung: Pixabay

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag eines Dezernenten des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 427/26.

 

Der Dezernent wollte mit seiner privat eingereichten Klage gegen die Stadt Rheinsberg erreichen, dass der Stadt Rheinsberg mehrere Äußerungen untersagt werden. Diese stammen aus dem Video „Vetternwirtschaft im Landratsamt? Jetzt melden sich Insider aus dem Asylbereich“, das auf dem Kanal „Anständig bleiben“ veröffentlicht wurde.

 

Gegenstand des Antrags war unter anderem folgender Unterlassungsanspruch:

Der Stadt Rheinsberg zu untersagen, zu behaupten oder zu verbreiten, dass die zweite Klägerin, die mit dem Dezernent zusammenlebt, zur Leitungsebene des Amtes 54 (Amt für Migration) des Landkreises Ostprignitz-Ruppin gehöre oder Teil einer verwandt und verschwägerten Leitungsebene sei.

Weiterhin sollte untersagt werden, dass der Dezernent Einfluss auf die Einstellung oder Verwendung der Lebenspartnerin genommen oder diese begünstigt habe.

Zusätzlich wurde der Antrag gestellt, das Video zu löschen und bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Der gesamte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt. Die Kosten haben die beiden Kläger zu tragen.

Den Streitwert setzte das Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro fest.

 

Das Verwaltungsgericht bestätigte nach Würdigung der Umstände erneut die bisherige rechtliche Einordnung des Kanals „Anständig bleiben“. Danach handelt es sich nicht um einen Kanal der Stadt Rheinsberg, sondern um einen privaten Kanal.

Nach Auffassung des Gerichts besteht eine klare Trennung zwischen dem privaten Kanal „Anständig bleiben“ und dem offiziellen Kanal der Stadt Rheinsberg „Rheinsberger Woche“. Die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg formulierten Kriterien für diese Abgrenzung sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts erfüllt. Die zuvor erteilten gerichtlichen Hinweise wurden umgesetzt.

 

Das Gericht führte außerdem aus, dass sich auch politische Amtsträger auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können.

Die Stadt Rheinsberg sieht ihre bisherige Rechtsauffassung durch den erneuten Beschluss bestätigt. Die Entscheidung ist auch mit Blick auf weitere Verfahren von Bedeutung, in denen Äußerungen des privaten Kanals „Anständig bleiben“ der Stadt Rheinsberg zugerechnet werden.

 

Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow erklärt dazu:

„Die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtes Potsdam entspricht der bisherigen Rechtsauffassung der Stadt Rheinsberg. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Potsdam hat sich im Detail mit den Argumenten auseinandergesetzt. Ich würde mir wünschen, dass die zahlreichen Vorschläge der Stadt Rheinsberg zu einem Mediationsverfahren durch das Landratsamt aufgegriffen werden und die Justiz somit zukünftig entlastet werden kann.“