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Verwaltungsgericht Potsdam weist Anträge gegen Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow vollständig zurück

Meldung aus Rheinsberg
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Verwaltungsgericht Potsdam bestätigt Zulässigkeit von Äußerungen des Bürgermeisters der Stadt Rheinsberg in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

 

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Anträge gegen Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow vollständig zurückgewiesen. In beiden Fällen bestätigte das Gericht, dass die beanstandeten Äußerungen im Rahmen der hoheitlichen Amtsausübung erfolgt und rechtlich zulässig sind.

 

Im Verfahren VG 1 L 1326 25 hatte Marko Lehmann, Geschäftspartner des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, beantragt, dem Bürgermeister der Stadt Rheinsberg bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit dem Asylheim in Flecken Zechlin zu untersagen. Konkret ging es um die Einordnung einer Zahlung in Höhe von 500.000 Euro sowie um die Löschung eines Videos des Youtube-Kanals „Anständig bleiben“ und den Widerruf entsprechender Aussagen. Das Verwaltungsgericht Potsdam lehnte den Antrag als unzulässig und unbegründet ab. Eine Rechtsverletzung wurde nicht festgestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

 

Hintergrund ist eine Zahlung aus dem Jahr 2022, die mit einer beschleunigten Fertigstellung des Asylheims in Flecken Zechlin begründet wurde. Das Bauvorhaben wurde jedoch erst mehrere Jahre später abgeschlossen. In diesem Zusammenhang sind Strafanzeigen anhängig, die von der Staatsanwaltschaft Neuruppin geprüft werden.

 

Auch im Verfahren VG 1 L 1231 25 blieb der Antrag ohne Erfolg. Antragsteller war Jens Clausen aus Berlin. Er ist ebenfalls ein Geschäftspartner des Landrates. Er begehrte die Unterlassung bestimmter Äußerungen des Bürgermeisters, unter anderem im Zusammenhang mit öffentlichen Berichten sowie mit Online Veröffentlichungen. Zudem sollte die Entfernung einzelner Inhalte im Bericht vom Nachrichtenmagazin NIUS veranlasst werden.

 

Das Verwaltungsgericht Potsdam stellte klar, dass Bürgermeister Schwochow in Wahrnehmung seiner amtlichen Funktion gehandelt hat und nicht als Privatperson. Die streitgegenständlichen Aussagen wurden rechtlich gewürdigt. Das Gericht sah weder eine unzulässige Tatsachenbehauptung noch eine unzumutbare Rechtsverletzung. Teilweise wurden die Anträge bereits als unzulässig oder als zu unbestimmt bewertet. Eine konkrete Wiederholungsgefahr oder eine schwere Belastung des Antragstellers konnte nicht festgestellt werden. Auch in diesem Verfahren trägt der Antragsteller die Kosten. Der Streitwert wurde auf 5.000 Euro festgesetzt.

 

Die Märkische Allgemeine Zeitung hatte Herrn Claussen am 08.11.2025 als seriösen Geschäftspartner dargestellt, der nur einmal Tankbetrug begangen hat. Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft Berlin zeichneten ein komplett anderes Bild. Darunter waren Unterschlagung, Betrug und fahrlässige Körperverletzung. Gegen die Märkische Allgemeine Zeitung läuft aktuell eine Beschwerde beim Presserat aufgrund der einseitigen Berichterstattung.

 

In beiden Entscheidungen betonte das Verwaltungsgericht Potsdam, dass öffentliche Amtsträger zwar besonderen Anforderungen unterliegen, sachlich geführte und auf einem vertretbaren Tatsachenkern beruhende Äußerungen im Rahmen kommunaler Aufgaben jedoch zulässig sind.

 

Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow erklärt hierzu: „Als Bürgermeister der Stadt Rheinsberg ist es meine Pflicht, Vorgänge von öffentlichem Interesse transparent darzustellen und einzuordnen. Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigen, dass dies im rechtlich zulässigen Rahmen erfolgt ist.“

Das Rathaus der Stadt Rheinsberg wird über weitere Entwicklungen informieren.