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Mitteilung: Wasserrechtliche Neuordnung der gewerblichen Nutzung des Rheinsberger Rhins »Kajakvermietung auf dem Rheinsberger Rhin« und Aufforderung zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis

Meldung aus Rheinsberg
Foto Rhin LK OPR (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Foto Rhin LK OPR

Amtliche Bekanntmachung vom 03.01.2024  des Landkreises OPR.

 

Der Landrat als untere Wasserbehörde wird in der Befahrungssaison 2024 eine wasserrechtliche Neuordnung der gewerblichen Nutzung des Rheinsberger Rhins durch Vermietung von Kajaks zum Befahren des Gewässers vornehmen.


Hiermit werden alle an der gewerblichen Nutzung des Rheinsberger Rhins interessierten Bootsvermieter aufgefordert, bis spätestens zum 1. März 2024 eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

 

Der Antrag ist einzureichen beim:


Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Bau- und Umweltamt
SG Abfall, Boden und Wasser
Untere Wasserbehörde
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

 

Hinweise zum Umfang der für einen qualifizierten Antrag erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie zu den offiziellen Sprechzeiten der auf Anforderung mit dem Betreff – wasserrechtliche Erlaubnis – Rheinsberger Rhin über die E-Mail Adresse:
 

Der gewerbliche Verleih von Booten am Rheinsberger Rhin ohne die entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis ist ab der Befahrungssaison 2024 nicht mehr zulässig.


Das Befahren des Gewässers im Zuge des Gemeingebrauchs mit privateigenen Booten durch Privatpersonen ist von dieser Zulassungspflicht nicht betroffen. In der kommenden Saison sind keine Befahrungsscheine mehr erforderlich.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem unten stehenden Link/PDF.