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Hinweise zum Lärm durch Maschinen und Geräte

Meldung aus Rheinsberg
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Bild zur Meldung: Pixabay

Die Stadt Rheinsberg möchte Ihnen einige Hinweise zur Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten geben, da es in den letzten Wochen häufig Fragen zum Thema Rasenmähen und dem damit verbundenem Lärm gab.

 

Der Betrieb vom lärmerzeugenden Maschinen und Geräten ist in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung - 32. BImSchV) geregelt. In der 32. BImSchV sind Maschinen und Geräte genannt, die an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Gebieten, die der Erholung oder der Fremdenbeherbergung dienen, nicht betrieben werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Rasenmäher
  • Band- und Kreissägen
  • Motorkettensägen
  • Beton- und Mörtelmischer
  • Altglassammelbehälter
  • motorgetriebene Heckenscheren
  • Rasentrimmer/ Rasenkantenschneider (Antrieb mit Elektromotor)
  • Schredder/ Zerkleinerer
  • Vertikutierer

 

Laut 32. BImSchV dürfen folgende Maschinen und Geräte in den oben genannten Gebieten auch an Werktagen in der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und in der Zeit von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden:

  • Freischneider
  • Grastrimmer/Graskantenschneider (Antrieb mit Verbrennungsmotor)
  • Laubbläser
  • Laubsammler

 

Verstöße gegen die Bestimmungen der genannten Verordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Im Stadtgebiet der Stadt Rheinsberg sowie deren Ortsteile gibt es derzeit keine Regelungen über die Einhaltung einer sogenannten Mittagsruhe.

Im Sinne der guten Nachbarschaft ist es dennoch angebracht in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr auch an Werktagen auf Lärm, insbesondere durch Rasenmäher, zu verzichten.

 

Bei Fragen zu diesem Thema rufen Sie gern unter der Telefonnummer 033931 55-602 an.

 

Ihr Ordnungsamt

der Stadt Rheinsberg