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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht - Bewerbungsfrist bis 22. Mai 2023 verlängert

Rheinsberg

Für die neue Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit beim Amts- und Landgericht Neuruppin gesucht.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit kann sich jede/r Deutsche, der/die im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wohnt, bewerben. Weitere Voraussetzungen: Bewerberinnen und Bewerber haben bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr bereits vollendet und sind nicht älter als 69 Jahre.

Schöffinnen und Schöffen erhalten gemäß dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz eine Entschädigung für Zeitversäumnisse, Fahrtkosten sowie Verdienstausfall.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte bis zum 22. Mai 2023 schriftlich oder telefonisch (Tel. 03391 / 688 - 5101 oder 03391/ 688 - 5153) an das Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Heinrich-Rau-Straße 27-30, 16816 Neuruppin.

Weitere Informationen über die Tätigkeit als Schöffin/Schöffe und über das Auswahlverfahren erhalten Sie hier

 

Bild zur Meldung: Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht - Bewerbungsfrist bis 22. Mai 2023 verlängert

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