Aktuelle Informationen zu Kitas und Hort
Sehr geehrte Eltern in der Stadt Rheinsberg,
die seit dem 6. März 2021 wirkende Siebte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hat erneut Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen formuliert. Insbesondere die wichtigen Betreuungssysteme von Kita und Schule sind betroffen.
Für Kita gilt:
Alle Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter bleiben grundsätzlich geöffnet.
Sofern die 7-Tages-Inzidenz über drei Tage den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überschreitet, müssen die Kitas für eine Dauer von zwei Wochen geschlossen werden. Die Schließung wird jeweils um eine Woche verlängert, wenn die 7-Tages-Inzidenz nicht unter diesen Wert absinkt. In diesen Fällen wird eine Notbetreuung gewährleistet (Anspruchsgrundlage ist die Systemrelevanz Ihrer beruflichen Tätigkeit). Sofern Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben, ist ein Antrag beim Landkreis OPR einzureichen (s. Kästchen Weitere Informationen).
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt der Inzidenzwert zur Zeit bei unter 200. Dennoch wird weiterhin allen Eltern nahegelegt, soweit möglich ihre Kinder Zuhause zu betreuen.
Wenn Sie bereits jetzt wissen, dass Sie Ihr Kind in den kommenden Wochen vollständig oder zumindest teilweise selbst betreuen können, sprechen Sie uns - auch hinsichtlich der Erstattung von Kitagebühren - an.
Für Hort gilt:
Die Schulen haben am 04.01.2021 auf (teilweisen) Distanzunterricht umgestellt. Für Eltern, die ihre Kinder nicht im Distanzlernen (Klassen 1 bis 4) betreuen können, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Kinder der Klassen 5 und 6 haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Das gilt auch für die notwendige Hortbetreuung, jedoch immer mit dem Grundsatz, dass Sie Ihre Kinder nicht anderweitig versorgen/ betreuen können.
Die Notbetreuung erfolgt auf Grundlage der Systemrelevanz Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Der Antrag auf Notbetreuung für die Hort- und Kitabetreuung wird vom Landkreis OPR bearbeitet.
Ihren Antrag richten Sie bitte schnellstmöglich an:
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Amt für Bildung und Soziales
Heinrich-Rau-Straße 27-30
Stichwort: Antrag auf Kita-Notbetreuung
16816 Neuruppin
oder per E-Mail an
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständige Schule / oder Schulbehörde und der Landkreis OPR (03391 - 688 - 5100) zur Verfügung.
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