Aktuelle Informationen zu Kitas und Hort
Sehr geehrte Eltern in der Stadt Rheinsberg,
die seit dem 23. Januar 2021 wirkende Fünfte Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hat erneut Einschränkungen in verschiedenen Lebensbereichen formuliert. Insbesondere die wichtigen Betreuungssysteme von Kita und Schule sind betroffen.
Für Kita gilt:
Im Land Brandenburg bleiben alle Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter grundsätzlich geöffnet. Zu beachten ist jedoch, dass aufgrund des hohen Infektionsgeschehens regional andere Bedingungen gegeben sein können. In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit besonders hohen Infektionszahlen müssen die Kitas geschlossen werden, sofern die 7-Tages-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 300 überschreitet. Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt der Inzidenzwert zur Zeit bei über 300.
Demnach wechseln auch die Kindertagesstätten der Stadt Rheinsberg ab Montag, 25.01.2021 in den Notbetrieb. Die Notbetreuung erfolgt auf Grundlage der Systemrelevanz Ihrer beruflichen Tätigkeit. Sofern Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben, ist ein kurzfristiger Antrag beim Landkreis OPR einzureichen (s. Kästchen Weitere Informationen).
Wenn Sie bereits jetzt wissen, dass Sie Ihr Kind in den kommenden Wochen vollständig oder zumindest teilweise selbst betreuen können, sprechen Sie uns - auch hinsichtlich der Erstattung von Kitagebühren - an.
Für Hort gilt:
Die Schulen haben am 04.01.2021 auf Distanzunterricht umgestellt. Für Eltern, die ihre Kinder nicht im Distanzlernen (Klasse 1 - 4) betreuen können, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Kinder der Klasse 5 - 6 haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Das gilt auch für die notwendige Hortbetreuung, jedoch immer mit dem Grundsatz, dass Sie Ihre Kinder nicht anderweitig versorgen/ betreuen können.
Die Notbetreuung erfolgt auf Grundlage der Systemrelevanz Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Der Antrag auf Notbetreuung für die Hort- und Kitabetreuung wird vom Landkreis OPR bearbeitet.
Ihren Antrag richten Sie bitte schnellstmöglich an:
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Amt für Bildung und Soziales
Heinrich-Rau-Straße 27-30
Stichwort: Antrag auf Kita-Notbetreuung
16816 Neuruppin
oder per E-Mail an
Für weitere Fragen stehen Ihnen die zuständige Schule / oder Schulbehörde und der Landkreis OPR (03391 - 688 - 5100) zur Verfügung.
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