Rheinsberger Fraktionen fordern faire Lösung beim Kreishaushalt 2027
Meldung aus RheinsbergGeplante Erhöhung der Kreisumlage auf 42 Prozent wird abgelehnt – Landkreis muss eigene Einsparpotenziale konsequent nutzen
Die Fraktionen BVB/ Freie Wähler Rheinsberg, CDU, Pro Rheinsberg und SPD in der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg haben sich in einer gemeinsamen Erklärung zur angespannten Haushaltslage des Landkreises Ostprignitz-Ruppin positioniert. Sie lehnen die geplante Erhöhung der Kreisumlage von derzeit 40 auf 42 Prozent ab und fordern einen verbindlichen Konsolidierungsplan mit konkreten Einsparmaßnahmen.
Der Entwurf des Kreishaushalts 2027 weist ein Defizit von rund 53,7 Millionen Euro aus. Die geplante Erhöhung der Kreisumlage würde für die Stadt Rheinsberg nach gegenwärtigen Berechnungen eine zusätzliche jährliche Belastung von etwa 550.000 Euro bedeuten.
Finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sichern
Die Stadt Rheinsberg steht bereits selbst vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Eine zusätzliche Belastung würde den kommunalen Handlungsspielraum weiter einschränken. Die Mittel fehlen dann für notwendige Investitionen in Straßen, Feuerwehr, Schulen und öffentliche Einrichtungen sowie für die Unterstützung von Kultur, Vereinen, Jugendarbeit und Ehrenamt.
Die Fraktionen lehnen deshalb eine Anhebung der Kreisumlage auf 42 Prozent ab. Als äußerste Übergangslösung halten sie eine Erhöhung auf maximal 41 Prozent für vertretbar. Damit würde sich die zusätzliche Belastung für Rheinsberg rechnerisch auf etwa 275.000 Euro jährlich begrenzen.
Landkreis muss eigene Einsparmöglichkeiten ausschöpfen
Die Rheinsberger Fraktionen fordern, dass der Landkreis seine Haushaltsprobleme nicht allein durch höhere Umlagen zulasten der Städte und Gemeinden löst, sondern selbst einen spürbaren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet.
Dazu müssen insbesondere die Personal- und Verwaltungsstrukturen, Sachausgaben, bestehende Verträge und weitere beeinflussbare Kosten kritisch überprüft werden. Auch effizientere Arbeitsabläufe und die Digitalisierung können zur Entlastung beitragen.
Dabei geht es nicht um pauschale Stellenstreichungen, sondern um eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Organisation der Kreisverwaltung.
Bevor Städte und Gemeinden zusätzlich belastet werden, muss der Landkreis nachvollziehbar darlegen, welche Einsparmaßnahmen er selbst umsetzt und welche finanziellen Auswirkungen diese haben.
Verbindlicher Konsolidierungsplan gefordert
Mit ihrer gemeinsamen Erklärung unterstützen die Fraktionen die zentralen Forderungen des Rheinsberger Bürgermeisters Frank-Rudi Schwochow.
Sie erwarten vom Landrat und vom Kreistag, noch vor der Entscheidung über den Kreishaushalt 2027 einen vollständigen und bezifferten Konsolidierungsplan vorzulegen. Dieser muss die Ursachen des Defizits transparent darstellen, konkrete Maßnahmen benennen und deren finanzielle Auswirkungen sowie den zeitlichen Rahmen der Umsetzung aufzeigen.
Gleichzeitig müssen gesellschaftlich wichtige Leistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Schulsozialarbeit und Schülerbeförderung berücksichtigt werden. Auch die mögliche Übernahme der Trägerschaft des Kurt-Tucholsky-Museums durch den Landkreis setzt ein tragfähiges Finanzierungskonzept voraus.
Gemeinsame Verantwortung für die kommunalen Finanzen
Die Fraktionen erkennen an, dass die finanziellen Schwierigkeiten des Landkreises auch auf eine seit Jahren bestehende strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen zurückzuführen sind. Bund und Land müssen deshalb für eine auskömmliche Finanzierung der übertragenen Aufgaben sorgen.
Dies entbindet den Landkreis jedoch nicht von seiner Verantwortung, die eigenen Ausgaben kritisch zu prüfen und wirtschaftlich zu handeln.
Die Fraktionen appellieren daher an die Mitglieder des Kreistages Ostprignitz-Ruppin, einer Kreisumlage von mehr als 41 Prozent nicht zuzustimmen. Eine Begrenzung auf diesen Wert kann nur eine Übergangslösung sein und muss mit wirksamen Konsolidierungsmaßnahmen verbunden werden.
Die gemeinsame Forderung lautet: Die finanziellen Probleme des Landkreises dürfen nicht einseitig auf die Städte und Gemeinden verlagert werden. Notwendig sind eigene Sparanstrengungen des Landkreises, transparente Entscheidungen und eine faire Verteilung der finanziellen Lasten.