Stellungnahme von Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow zur Pressemitteilung des Landkreises OPR zur Haushaltslage
Meldung aus RheinsbergDie Stadt Rheinsberg kritisiert die Haushaltsführung des Landkreises seit Jahren in ihren jährlichen Einwendungen. Die jetzt beschriebene dramatische Finanzlage macht deutlich, wie dringend konkrete Einsparungen sind.
Der Landkreis nennt ein Defizit von 54 Millionen Euro und einen für das kommende Jahr benötigten Kassenkredit von 70 Millionen Euro. Welche eigenen Maßnahmen den Haushalt um welche Beträge entlasten sollen, bleibt dagegen offen.
Die pauschale Erklärung der Kämmerin „Es liegt nicht an uns“ reicht nicht aus. Die unzureichende Finanzierung durch Bund und Land entbindet Landrat Ralf Reinhardt nicht davon, eigene Entscheidungen und Verwaltungsstrukturen zu überprüfen. Der Landkreis muss aufschlüsseln, welche Ausgaben das Defizit verursachen und welche davon er selbst beeinflussen kann.
Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow fordert deshalb Landrat Ralf Reinhardt und den Kreistag auf, noch vor der Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2027 einen bezifferten Konsolidierungsplan vorzulegen. Dieser muss insbesondere folgende Punkte umfassen:
1. Personalaufbau überprüfen und Überkapazitäten abbauen
Der Personalaufbau der vergangenen zehn Jahre muss nach Aufgabenbereichen, tatsächlich besetzten Stellen und Finanzierung offengelegt werden. Das seit Jahren von der Stadt Rheinsberg geforderte Personalbedarfs- und Personalentwicklungskonzept muss endlich vorgelegt werden.
Wo Stellen nicht mehr erforderlich sind, müssen sie unter Beachtung der arbeits-, tarif- und beamtenrechtlichen Vorgaben abgebaut werden. Dazu gehören konkrete Abbauziele, Termine und die jeweils erzielbaren Einsparungen. Der von Ralf Reinhardt angeführte Einstellungsstopp allein ersetzt diese Prüfung nicht. Auch dessen tatsächliche finanzielle Wirkung muss beziffert werden.
2. Strukturen und Ausgaben im Bereich Migration an den tatsächlichen Bedarf anpassen
Für das Amt 54 muss anhand der aktuellen Aufgaben und Fallzahlen geprüft werden, ob eine eigenständige Amtsstruktur weiterhin erforderlich ist. Nicht erforderliche Leitungsebenen sind abzubauen und Aufgaben dort zusammenzuführen, wo dies eine wirtschaftlichere Aufgabenerfüllung ermöglicht.
Auch beim Welcome Center müssen Stellenumfang, Ergebnisse, Fördermittel und der verbleibende Kostenanteil des Landkreises offengelegt werden.
Die millionenschweren Verträge für Asylunterkünfte gehören auf den Prüfstand. Belegung, Laufzeiten, Kosten und Erstattungen müssen nachvollziehbar dargestellt werden. Wirtschaftlich vorteilhafte und rechtlich zulässige Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung, Anpassung oder Nachnutzung sind auszuschöpfen. Bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen sind Haftungsansprüche zu prüfen und gegebenenfalls durchzusetzen.
3. Kosten der Gerichtsverfahren offenlegen
Der Landkreis muss darlegen, welche Verfahren gegen Kommunen und Privatpersonen er in den vergangenen Jahren geführt oder finanziert hat.
Bei sämtlichen dieser Verfahren ist offenzulegen, wer Verfahrenspartei war, welches dienstliche oder öffentliche Interesse bestand und wer die Kosten getragen hat. Auch Verfahrensgegenstand, Kostenhöhe und Ergebnisse sind darzustellen. Personenbezogene Daten und gesetzliche Geheimhaltungspflichten sind dabei zu wahren.
4. Einsparungen nachweisen und einen verbindlichen Konsolidierungsplan für 2027 vorlegen
Schlankere Arbeitsprozesse, Digitalisierung und künstliche Intelligenz müssen zu nachweisbaren Entlastungen führen. Für jede Maßnahme sind Umsetzungstermin, Kosten und jährliche Nettoeinsparung zu benennen. Die bisherigen Ankündigungen bleiben diese Angaben schuldig.
Der Landkreis erklärt selbst, dass sogar eine vollständige Streichung freiwilliger Leistungen das Defizit nur begrenzt reduzieren würde. Dann muss Ralf Reinhardt darlegen, welche Einsparungen in den übrigen Ausgabenbereichen möglich sind. Der Hinweis auf Sport, Kultur und das kostenlose Schülerticket ersetzt keine Prüfung der eigenen Verwaltungs- und Vertragskosten.
Für 2027 muss ein konkreter Konsolidierungsplan zur Entscheidung vorliegen. Ob darüber hinaus die gesetzlichen Voraussetzungen für ein förmliches Haushaltssicherungskonzept vorliegen, ist anhand der Haushaltsplanung nachvollziehbar darzulegen.
Auch eine mögliche Übernahme der Trägerschaft des Kurt-Tucholsky-Museums braucht eine belastbare Finanzierung einschließlich aller jährlichen Folgekosten. Durch die mögliche Übernahme besteht nunmehr die Gefahr, dass das Museum geschlossen wird.
5. Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern
Landrat Ralf Reinhardt nennt eine rechnerisch erforderliche Kreisumlage von 75 Prozent, um das Defizit zu begrenzen beziehungsweise auszugleichen. Eine solche Erhöhung kündigt er nicht an. Zugleich stellt er fest, dass Städte und Gemeinden bereits ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Damit bestätigt er selbst: Die Haushaltskrise des Landkreises lässt sich nicht durch immer höhere Belastungen der Kommunen lösen. Ralf Reinhardt muss deshalb konkret darlegen, welchen Beitrag der Landkreis durch eigene Einsparungen leistet und wie weitere Belastungen der Städte und Gemeinden vermieden werden sollen.
Der Finanzbedarf der Kommunen muss gleichrangig mit dem des Landkreises berücksichtigt werden. Die Städte und Gemeinden brauchen Planungssicherheit für ihre eigenen Aufgaben.
Der Landkreis muss außerdem offenlegen, welchen Anteil eigene Entscheidungen an der Haushaltsverschlechterung haben, seit wann die Entwicklung erkennbar war und welche Konsequenzen daraus gezogen werden.
Wer vor dem finanziellen Kollaps warnt, muss konkrete Einsparungen mit Beträgen und Terminen vorlegen. Daran müssen sich Landrat Ralf Reinhardt und der Kreistag messen lassen.