Landkreis OPR scheitert erneut vor dem Verwaltungsgericht

Meldung aus Rheinsberg
Pixabay (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Pixabay

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit Beschluss vom 26. August 2026 den Antrag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen VG 1 L 477/26.

 

Der Landkreis wollte erreichen, dass der Stadt Rheinsberg sechs Äußerungen untersagt werden. Diese stammen aus dem Video „Asylsystem der Angst? Mitarbeiter aus dem Inneren“, das auf dem Kanal „Anständig bleiben“ veröffentlicht wurde.

 

Gegenstand des Antrags waren unter anderem folgende Äußerungen:

  • „Viele Mitarbeiter haben sich ja aus der Kreisverwaltung an mich gewandt.“

  • „Wer nicht der Politik und den Ansichten des Landrates Ralf Reinhardt entspricht, der bekommt Druck und Repressalien und wird zur Not einfach gefeuert.“

  • „Nach diesen Darstellungen kommt es vor, dass Mitarbeitende, die sich an den Personalrat wenden, anschließend mit Konsequenzen rechnen müssen.“

  • „Im Landratsamt Ostprignitz-Ruppin herrscht eine Personalpolitik, die aus Angst, Druck und Schrecken besteht. Mitarbeiter melden sich verzweifelt bei mir.“

  •  

Das Verwaltungsgericht bestätigte nach Würdigung der Umstände die bisherige rechtliche Einordnung des Kanals „Anständig bleiben“. Danach handelt es sich nicht um einen Kanal der Stadt Rheinsberg, sondern um einen privaten Kanal.

 

Nach Auffassung des Gerichts besteht eine klare Trennung zwischen dem privaten Kanal „Anständig bleiben“ und dem offiziellen Kanal der Stadt Rheinsberg „Rheinsberger Woche“. Die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg formulierten Kriterien für diese Abgrenzung sind nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts erfüllt. Die zuvor erteilten gerichtlichen Hinweise wurden umgesetzt.

 

Das Gericht führte außerdem aus, dass sich auch politische Amtsträger auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen können.

 

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag des Landkreises, der Stadt Rheinsberg für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro anzudrohen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Den Streitwert setzte das Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro fest.

 

Die Stadt Rheinsberg sieht ihre bisherige Rechtsauffassung durch den erneuten Beschluss bestätigt. Die Entscheidung ist auch mit Blick auf weitere Verfahren von Bedeutung, in denen Äußerungen des privaten Kanals „Anständig bleiben“ der Stadt Rheinsberg zugerechnet werden.

 

Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow erklärt dazu:

„Das ist eine gute Nachricht für die Meinungsfreiheit. Der Beschluss bestätigt die klare Trennung zwischen meinem privaten Kanal und den offiziellen Kommunikationsangeboten der Stadt Rheinsberg. Er zeigt zugleich, dass eine offene und kritische Meinungsäußerung auch gegenüber politisch Verantwortlichen in Brandenburg möglich sein muss.“