Landrat Ralf Reinhardt scheitert mit Klage

Meldung aus Rheinsberg
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Das Verwaltungsgericht Potsdam hat mit einer Entscheidung vom 04.06.2026 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Herr Ralf Reinhardt hat gegen die Stadt Rheinsberg geklagt, da er erzwingen wollte, dass die Aussagen aus dem Video vom 31.05.2026 mit dem Titel „Zeit für einen Wechsel! 16 Jahre SPD-Landrat Ralf Reinhardt – Desaströse Bilanz“ des YouTube- Kanals „Anständig bleiben“ untersagt werden sollen. In dem Video ging es um eine Bilanz seiner 16 jährigen Amtszeit als Landrat.

 

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat festgestellt, dass der Kanal „Anständig bleiben“ kein Kanal der Stadt Rheinsberg ist, sondern ein privater Kanal.

 

Der Antragssteller Ralf Reinhardt hat von der Stadt Rheinsberg verlangt, dass stark wertende Aussagen über ihn und seine amtliche Tätigkeit unterlassen werden sollen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat nach Wertung aller neuen Umstände die bisherige Rechtsauffassung zum Kanal „Anständig bleiben“ verändert und sieht keinerlei Unterlassungsanspruch mehr gegen die Stadt Rheinsberg.

 

Die Kosten (Streitwert 10.000 €) sind laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes durch Herrn Ralf Reinhardt zu tragen.

 

Die Stadt Rheinsberg sieht sich in der bisherigen Rechtsauffassung bestätigt. Die weiteren Verfahren, die durch Herrn Reinhardt und andere Mitarbeiter der Kreisverwaltung gegen die Stadt Rheinsberg angestrengt worden sind, dürften somit ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg haben.

 

Der Bürgermeister der Stadt Rheinsberg, Frank-Rudi Schwochow, sagt hierzu: „Das ist eine gute Nachricht für die Meinungsfreiheit. Das Urteil zeigt, dass eine offene und kritische Meinungsäußerung auch gegenüber machthabenden Politikern in Brandenburg immer noch möglich ist.“