Strafanzeige gegen Landrat Ralf Reinhardt leider notwendig
Meldung aus RheinsbergDer Landkreis OPR hat am 05.05.2026 eine öffentliche Stellungnahme mit dem Titel: „Behördliche Stellungnahme des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zum Fund einer Leiche in Flecken Zechlin und den damit verbundenen öffentlichen Äußerungen“ herausgegeben.
Sämtliche Versuche einer Gesprächsaufnahme zur Klärung des Sachverhaltes mit dem Landrat Ralf Reinhardt waren nicht erfolgreich.
Auf Telefonanrufe oder Anschreiben per E-Mail wurde nicht reagiert.
Die Pressemitteilung beinhalt eine Vielzahl von Unwahrheiten, Unterstellungen und Widersprüchen und soll offenbar dazu dienen, die Stadt Rheinsberg, den Bürgermeister sowie die Privatperson Frank-Rudi Schwochow zu diffamieren. Es wird durch das Landratsamt nicht zwischen amtlichen Äußerungen und privaten Meinungsäußerungen unterschieden. Der Landkreis OPR als Behörde steht es nicht zu, private Meinungsäußerungen zu bewerten oder zu kommentieren.
Der Stadt Rheinsberg als Ordnungsbehörde und Privatpersonen zu unterstellen, dass nicht ordnungsgemäß gehandelt wurde und die Behauptung einer Straftat in Form einer unterlassenen Hilfeleistung in den Raum zu stellen, ist absurd. Immerhin wird somit die Unterstellung getätigt, für den Tod eines Menschen mitverantwortlich zu sein. Solch eine Anschuldigung muss zurückgewiesen werden und entbehrt jeglicher Grundlage. Für Vermisstenmeldungen ist die Polizei zuständig und der Landkreis OPR trägt für seine Schutzbefohlenen ebenfalls Verantwortung.
Eine Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin gestellt. Ein Unterlassungsverfahren gegen den Landkreis OPR, vertreten durch den Landrat Ralf Reinhardt, wird nunmehr eingeleitet.