Die Bürgerstiftung soziale Gemeinschaft der Stadt Rheinsberg vergibt Projektförderungen

Meldung aus Rheinsberg
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Die Bürgerstiftung soziale Gemeinschaft der Stadt Rheinsberg ist 2014 mit Hilfe der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin gegründet worden. Die Erträge der Stiftung sollen laut Satzung für Zwecke des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Wohlfahrtswesens, des Sports, der Heimatpflege sowie des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke verwendet werden.

 

Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein von der Stadtverordnetenversammlung gewählter Stiftungsrat. Die nächste Vergabe von Förderungen aus Mitteln der Bürgerstiftung soll erfolgen.

 

Es wird darum gebeten entsprechende Vorschläge an die Stadtverwaltung Rheinsberg mit dem Stichwort Bürgerstiftung zu richten.

 

Gemeinnützige Vereine und Vertreter des Ehrenamts werden aufgerufen, sich bis zum 28.02.2026 mit konkreten Projektideen zu bewerben.

 

Welches Budget steht zur Verfügung?

Aus der Bürgerstiftung  soziale Gemeinschaft der Stadt Rheinsberg stehen 5.000 Euro für die Ausschüttung zur Verfügung.

 

Wie können Vorschläge eingereicht werden?

Alle Einwohnenden der Stadt Rheinsberg sind berechtigt Vorschläge abzugeben. Die Ideen für die Verwendung müssen bis zum 28. Februar 2026 schriftlich eingereicht werden. Es besteht keine Formvorschrift. Ein Formular auf Zuwendung der Bürgerstiftung wird zur Verfügung gestellt. Der Vorschlag sollte kurz, aber eindeutig beschrieben werden. Vorschläge, welche nicht fristgemäß eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.

 

Welche Voraussetzungen müssen Vorschläge erfüllen?

Anträge können nur genehmigt werden, wenn der Stiftungszweck erfüllt wird.

Die Stiftung fördert vorwiegend durch die Zahlung von Zuschüssen an Vereine und Verbände, soziale Einrichtungen und andere Vereinigungen, die freiwillige kommunale Aufgaben im Sinne des Stiftungszwecks erfüllen,

insbesondere

• des öffentlichen Gesundheitswesens

• der Jugendhilfe

• der Altenhilfe

• von Kunst und Kultur

• des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

• der Bildung und Ausbildung

• des Naturschutzes und der Landschaftspflege

• des Wohlfahrtswesens

• der Rettung aus Lebensgefahr

• des Feuerschutzes

• des Sports

• der Heimatpflege und Heimatkunde

• mildtätiger Zwecke sowie

• des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger

Zwecke.

 

Wie erfahre ich, ob mein Vorschlag abstimmungsberechtigt ist?

Es wird eine öffentliche Mitteilungsvorlage geben, die der Stadtverordnetenversammlung sowie der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

Einreichungsfrist: 28. Februar 2026